{"id":43,"date":"2023-12-05T12:51:37","date_gmt":"2023-12-05T11:51:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/?page_id=43"},"modified":"2023-12-05T12:51:37","modified_gmt":"2023-12-05T11:51:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Vertragsbedingungen<br>(Stand August 2020)<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Vertragsdauer<br>1.1 Das Vertragsverh\u00e4ltnis beginnt mit Abschluss des Vertrages und erstreckt sich, falls nicht anders vereinbart, auf das bei<br>Einbau des Werbemittels laufende Jahr sowie die Anzahl der vereinbarten Kalenderjahre. Es verl\u00e4ngert sich jeweils um ein<br>Jahr, falls es nicht 6 Monate (3 Monate bei Vertr\u00e4gen von bis zu 12 Monaten) vor Ablauf schriftlich gek\u00fcndigt wird.<br>1.2 Verliert der Vermieter das Pachtrecht zur Vermarktung von Werbefl\u00e4chen in dem Parkobjekt, so endet zum selben Datum<br>auch das Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Mieter.<br>1.3 Der Vertrag gilt vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Eigent\u00fcmers, Parkhausbetreibers oder beh\u00f6rdlicher Auflagen.<br>Der Vermieter ist berechtigt, Werbung, die gegen die guten Sitten, gegen geltendes Recht oder die Interessen des<br>Parkhaus-betreibers verst\u00f6\u00dft, auch nachtr\u00e4glich abzulehnen. Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Vermieter bestehen nur,<br>wenn er von m\u00f6glichen Einspr\u00fcchen bereits zu Vertragsabschluss Kenntnis hatte und diese dem Mieter nicht mitgeteilt hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Miete<br>2.1 Die Miete ist, falls nicht anders vereinbart, mit Mietbeginn j\u00e4hrlich oder monatlich jeweils im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen.<br>2.2 Es gelten die jeweiligen Mietpreise. In der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit \u00e4ndert sich der Mietpreis (au\u00dfer bei Staffelmietvertr\u00e4gen und Sonderpreisen) nicht. Erh\u00f6ht sich danach der Mietpreis um mehr als 5% p.a., so hat der Mieter<br>das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu k\u00fcndigen, zu dem die Mietpreiserh\u00f6hung wirksam werden soll.<br>2.3 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bez\u00fcglich der gemieteten Fl\u00e4che\/n k\u00f6nnen nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde dem<br>Vermieter den festgestellten Mangel unverz\u00fcglich schriftlich anzeigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Werbeanlage \/ Werbemittel<br>3.1 Der Vermieter besorgt, falls erforderlich, die notwendigen Genehmigungen f\u00fcr die Aufstellung der Werbeanlage.<br>3.2 Der Vermieter \u00fcbernimmt die Wartung und Reinigung der Werbeanlagen, sowie die Kosten f\u00fcr Genehmigungen, Geb\u00fchren,<br>Abgaben und Strom.<br>3.3 Der Vermieter beh\u00e4lt sich vor, in den Nachtstunden und w\u00e4hrend der Schlie\u00dfzeiten der Parkobjekte Leuchtwerbetr\u00e4ger<br>ganz oder teilweise abzuschalten.<br>3.4 Falls nicht anders vereinbart, werden Installation und Deinstallation der Werbetr\u00e4ger insbesondere notwendige Montagear\u0002beiten vom Vermieter oder seinen Partner- Unternehmen durchgef\u00fchrt. Falls keine anderslautende schriftliche Vereinbarung<br>besteht, bleibt die Wahl des Montage-Unternehmens dem Vermieter vorbehalten.<br>3.5 F\u00fcr das Werbemittel ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde gibt die Layouterstellung, Druck und Montage des<br>Werbemittels auf seine Kosten in Auftrag. Diese drei separaten Dienstleistungen sind im vereinbarten Mietpreis nicht enthal\u0002ten und k\u00f6nnen einzeln optional zugebucht werden. Dies gilt auch im Falle der Erneuerung \/ \u00c4nderung des Werbemittels bei<br>Besch\u00e4digung, Diebstahl oder Abnutzung.<br>3.6 Der Ausschluss von Mitbewerbern bei der Vergabe von Werbefl\u00e4chen wird nicht zugesichert. Bei benachbarten Werbetr\u00e4gern<br>oder Werbefl\u00e4chen im gleichen Sichtfeld wird Wettbewerb aber m\u00f6glichst vermieden.<br>3.7 Untervermietung von Werbefl\u00e4chen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.<br>3.8 Nach Ablauf des Mietvertrages werden flexible Werbefl\u00e4chen vom Vermieter entfernt und f\u00fcr zwei Wochen gelagert. Sollte<br>keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, besteht nach Ablauf der Lagerungszeit kein Anspruch auf R\u00fcck\u0002gabe dieser Werbefl\u00e4chen. Fest montierte Werbefl\u00e4chen und Aufkleber m\u00fcssen nach Ablauf der Vertragszeit vom Mieter<br>r\u00fcckstandsfrei entfernt werden. Sollte zwei Wochen nach Ablauf des Mietvertrages das Werbemittel nicht entfernt sein,<br>\u00fcbernimmt dies der Vermieter auf Kosten und Verantwortung des Mieters.<\/li>\n\n\n\n<li>Verlegung, vorzeitige Vertragsbeendigung<br>4.1 Eine aufgrund Anordnung des Parkhausbetreibers oder infolge Wegfalls der Konzession notwendige Demontage oder Verle\u0002gung der Anlage berechtigt vorerst nicht zur K\u00fcndigung des Vertrages. F\u00fcr die Zeit der Demontage entf\u00e4llt die<br>Verpflichtung des Kunden zur Mietzahlung. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Nutzungsausfall sind dabei ausgeschlossen.<br>Wird die Anlage innerhalb von 12 Monaten nicht wieder aufgestellt, bzw. erfolgt keine Einigung \u00fcber einen werbetechnisch<br>vergleichbaren neuen Standort, sind beide Vertragspartner ohne Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen zur<br>fristlosen K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisse berechtigt.<br>4.2 Einfahrts- und Kontaktzahlen des jeweiligen Parkobjekts sind kein Vertragsbestandteil. \u00c4ndern sich diese w\u00e4hrend der Ver\u0002tragslaufzeit, berechtigt dies nicht zur vorzeitigen K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses oder zur Mietpreis-minderung.<br>4.3 Stellt der Mieter trotz Nachfristsetzung dem Vermieter kein Werbemittel zum Einbau oder zur Montage zur Verf\u00fcgung, so<br>kann der Vermieter den Vertrag fristlos k\u00fcndigen und als Ersatz der Aufwendungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen einen<br>Betrag in H\u00f6he von 2 Monatsnettomieten und anstelle der entgangenen Miete einen Betrag in H\u00f6he von 10 Monatsnettomie\u0002ten verlangen.<br>4.4 Erf\u00fcllt der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen innerhalb zwei Monaten nicht oder ger\u00e4t mit zwei Monatsmieten in Verzug,<br>so kann der Vermieter den Vertrag fristlos k\u00fcndigen und anstelle der entgangenen Mieten die H\u00e4lfte der restlichen Mieten,<br>die bis zum Vertragsablauf zu zahlen w\u00e4ren, h\u00f6chstens jedoch 18 Monatsnettomieten als Schadenersatz berechnen.<br>4.5 In den F\u00e4llen 4.3 und 4.4 hat der Kunde die M\u00f6glichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder<br>wesentlich niedriger als die Pauschale ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Sonstige Bestimmungen<br>5.1 In den Mietpreisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der je\u0002weils bei Leistung geltenden H\u00f6he zus\u00e4tzlich und gesondert in Rechnung gestellt.<br>5.2 Der Vermieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag einem Dritten zu \u00fcbertragen. Mit der Bekannt\u0002gabe des Wechsels gegen\u00fcber dem Mieter scheidet der Vermieter mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietverh\u00e4ltnis<br>aus. Der Mieter stimmt dem Parteiwechsel bereits jetzt mit seiner Unterschrift zu.<br>5.3 Mit der Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung erkl\u00e4rt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Werbemotive in<br>Online- und Offline-Publikationen verwendet werden d\u00fcrfen. Dies gilt auch nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses, es sei<br>denn, der Kunde erkl\u00e4rt innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss sein Nichteinverst\u00e4ndnis. Dazu gen\u00fcgt eine<br>formlose Mitteilung per Post oder E-Mail.<br>5.4 Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Vermieter.<br>5.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen davon<br>unber\u00fchrt. Gleichzeitig verpflichten sich die Parteien, unwirksame und undurchf\u00fchrbare Bestimmungen durch dem Sinn und<br>Zweck des Vertrages entsprechende Regelungen zu ersetzen; dasselbe gilt f\u00fcr etwaige L\u00fccken im Vertrag.<br>5.6 Gerichtsstand f\u00fcr Vollkaufleute ist Erfurt.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Vertragsbedingungen(Stand August 2020)<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-43","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/43","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/43\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":47,"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/43\/revisions\/47"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.parken.city\/maw\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}